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Die Anschlussheilbehandlung wird Bzw. kann teilstationär, stationär oder ambulant durchgeführt werden. Vorausgesetzt, dass ein Eingriff Bzw. eine Operation der Anschlussheilbehandlung voraus geht, nach der Entlassung aus der Akutklinik müssen sie sofort oder spätestens zwei Wochen nach ihre Anschlussheilbehandlung beginnen. Bei Bestrahlung sind hier verschiedene Regelungen getroffen worden, zum Beispiel bei der Bestrahlung des Kopfes sollten sie spätesten 10 Wochen nach der Bestrahlung die Anschlussheilbehandlung antreten im Allgemein sind es sechs Wochen. So sind hier die verschiedensten Regelungen für Anschlussheilbehandlung getroffen worden, so dass sie am besten bei ihren behandelnden Arzt oder im Krankenhaus Auskunft bekommen. Beantragt wird die Kur oder Anschlussheilbehandlung durch das Krankenhaus, dort durch den behandelnden Arzt im Krankenhaus oder den Sozialdienst. Bei ambulanter Vorbehandlung, erfolgt die Beantragung durch Ihren Arzt der sie in dieser Genesungsfrage behandelt hat und weiter begleitet.
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