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Empfehlungen
Ausschuss für Umwelt Naturschutz und Reaktorsicherheit 15. WP Ausschussdrucksache 15(15)241* 29.05.2007.
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Die Kraft der Sonne nutzen 29.05.2007.
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Kleine Anfrage der Abgeordneten Michael Kauch Angelika Brunkhorst Horst Meierhofer weiterer Abgeordneter und der ... 29.05.2007.
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Der Grundgedanke des EEG ”Erneuerbare Energie Gesetz“ ist, den Betreibern über einen bestimmten Zeitraum einen gewissen Vergütungssatz für den tatsächlich erzeugten Strom zu gewähren. Die Förderungshöhe richtet sich nach den Kosten, die für die Erzeugung und Erzeugungsart anfallen. Es soll sich Wirtschaftlich rechen eine solche Anlage in Betrieb zu nehmen Beziehungsweise einer Wirtschaftlichkeit der Anlagen zu ermöglichen. Die Förderungssätze sind daher sehr unterschiedlich und variieren auch von Bundesland zu Bundesland. Die Fördermittel für eine Neustallation ist ein festgelegter Satz und ist degressiv, daher sinkt der Förderbetrag jährlich um einen bestimmten Prozentsatz. Fördermittel sind in jedem Bundesland verschieden deshalb loht es sich, sich vorher zu informieren.

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